Betriebswirtschaftliche Beratung
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- Freitag, 14. September 2012
Durch unsere betriebswirtschaftliche Beratung unterstützen wir Sie bei der Unternehmensführung. Mit Hilfe unseres Fachwissens analysieren wir Ihr Unternehmen, kümmern uns um die Bereiche Geschäftsanalyse, Konzeption, Existenzgründung und Unternehmensbewertung.
So gewinnen Sie nicht nur einen Überblick über die Betriebsabläufe der Vergangenheit, sondern können künftige Ziele und unternehmerische Entscheidungen in allen betriebswirtschaftlichen Aspekten- ob Organisation, Controlling, Finanzierung oder Marketing treffen.
Wir haben auf jede Ihrer Fragen eine kompetente Antwort.
Unsere Leistungen umfassen:
- Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertung des Zahlenmaterials
- Mitwirkung bei der Erstellung von Business Plänen
- Liquiditätsplanung
- Finanzierungsberatung
- Beratung zur Existenzgründung
- Unternehmensumwandlung
- Rechtsformwahl
Einführung von SEPA
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- Montag, 06. Januar 2014
Ab 01.02.2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr umgestellt und das SEPA- Verfahren eingeführt. Alle Kredit- und Zahlungsinstitute dürfen Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nur noch im SEPA-Format ausführen.z.B. Informationspflicht durch den Lastschrifteinreicher in Form einer rechtzeitigen Pre-Notification per Brief, Bescheid oder Fax. Die Pre-Notification muss das Fälligkeitsdatum und den Betrag sowie die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID enthalten.
Abgabefrist für Jahresmeldungen vorverlegt
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- Montag, 06. Januar 2014
Neue Anforderungen an digitale Kassendaten
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen angenommen , so dass es demnächst im Bundesgestzblatt veröffentlicht werden wird. Es ist vorgesehen , dass die gesetzlichen Neuregelungen größtenteils ab dem 01.01.2020 gelten sollen , teilweise aber auch sofort nach der Verkündung des Gesetzes.
Alle Betroffenen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Pflichten befassen. Zu beachten ist, dass es weitergehende Übergangsregelungen für Registrierkassen gibt.
Änderungen für Arbeitnehmer
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- Montag, 06. Januar 2014
Ab 01.01.2014 kommen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten zur Anwendung. Für die Verpflegung erkennt das Finanzamt je nach Abwesenheit von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz folgende Tagespauschalen an:
12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit
Ab 01.01.2016 sind einige eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug , zwei Jahre gültig - also bis ende 2017.