Honorar
Unsere Steuerberaterleistungen werden gemäß der geltenden Steuerberatergebührenverordnung erhoben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach:
- Zeitaufwand
- Gegenstandswert
- Art der Aufgabe
Neben den Gebühren gehören Auslagen wie:
- Aufwendungen für Telefon- und Faxgebühren
- Porto, Aufwendungen für Kopien
- zusätzliche Schreibauslagen
- Reisekosten
Alle anderen Leistungen, die in der Steuerberatergebührenverordnung nicht enthalten sind, werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gesondert vereinbart.
Gern erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot. Überzeugen Sie sich von unseren angemessenen Honorargebühren.