Ab 01.01.2014 kommen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten zur Anwendung. Für die Verpflegung erkennt das Finanzamt je nach Abwesenheit von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz folgende Tagespauschalen an:
12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit
Ab 01.01.2016 sind einige eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug , zwei Jahre gültig - also bis ende 2017.