Änderungen für Arbeitnehmer

Ab 01.01.2014 kommen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten zur Anwendung. Für die Verpflegung erkennt das Finanzamt je nach Abwesenheit von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz folgende Tagespauschalen an:

12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit

24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit  

Ab 01.01.2016 sind einige eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug , zwei Jahre gültig - also bis ende 2017.