Sonstige Steuerpflichtige

Werden oder sind Sie arbeitslos, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Erwerbslose Arbeitnehmende bekommen Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, das im Jahr steuerfrei ist. Dennoch werden diese Leistungen bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt und unterliegen der Besteuerung (Progressionsvorbehalt).

Lassen Sie bei uns rechtzeitig Ihre Steuerklasse sowie die Freibeträge prüfen. icon-attach Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Studenten, sollten alle ihre Belege z.B. für Fachbücher, Computer, Schreibtisch, Bücherregal und andere Arbeitsmittel sammeln. Denn diese Bildungskosten können Sie nach Ihrem vollwertigen Abschluss wie z.B. dem Bachelor absetzen. Eine Steuererklärung lohnt sich auch ohne Job, denn Sie können die Kosten für Ihr Studium geltend machen, die das Finanzamt noch Jahre später mit Einnahmen verrechnet.

Lassen Sie sich beraten.

Werkstudenten oder Azubis , die Lohnsteuer von ihrem Einkommen gezahlt haben, dürfen ihre Werbungskosten, wie z.B. Fahrten zum Unterricht oder Verpflegungskosten geltend machen und somit Lohnsteuerabzüge vom Finanzamt zurückholen.

Sparer sollten freiwillig eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihnen Kapitalertragssteuern abgezogen worden sind, um diese vom Finanzamt zurückzuholen. Bringen Sie die originale Steuerbescheinigung von Ihrer Bank mit und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen ermitteln wir den Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb Ihrer Anlage, die Sie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erklären müssen.
Bringen Sie alle Belege über angefallene Kosten wie z. B. Versicherungs-, Reparatur-, Wartungs- und Kreditkosten und die Abrechnung vom Netzbetreiber über die gezahlte Vergütung samt der erstatteten Umsatzsteuer vom Finanzamt mit.

Das Finanzamt verlangt zusätzlich noch bei Regelbesteuerten die Abgabe einer Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung.

icon-attach Klicken Sie auf die Büroklammer für die Checkliste zur Einkommensteuererklärung