Vermietung und Verpachtung

Für viele Bürger ist eine Mietimmobilie als Altersvorsorge interessant. Treffen Vermieter von Anfang an die richtige Entscheidung, dann können Sie viele Steuervorteile nutzen. Wir empfehlen Investitionen geschickt abzurechen oder gleich im Notarvertrag Kosten für das Gebäude und den Boden zu splitten, wenn die Bodenwerte angemessen sind.

Wird eine Wohnung, ein Eigenheim oder Grundstücke vermietet oder verpachtet, müssen Sie die Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

Bei der Vermietung an nahe Angehörige müssen sie aufpassen, dass keine steuerlichen Nachteile entstehen. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 führte ab 01.01.2012 eine Änderung herbei. Wenn die Miete mindestens 2/3 der ortsüblichen Miet beträgt, können die vollen Werbungskosten abgesetzt werden. Wurde eine Miete z.B. zwischen 56 % und 66% der ortsüblichen Miete erhoben, sollte die Miete an 66 % angepasst werden.

Lassen Sie sich unbedingt vor Abschluss derartiger Mietverträge beraten.

Zu den Werbungskosten, die Sie von den Mieteinnahmen abziehen können zählen z.B. Schuldzinsen, Kreditnebenkosten, Ausgaben für Modernisierung sowie Ausgaben für Müllabfuhr, Versicherungen ,Grundsteuer, Schornsteinfeger, usw. Auch Abschreibungen für Ihr Haus können angesetzt werden. Je nach Baujahr gibt es unterschiedliche hohe Sätze.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gern bei der Ermittlung der Einkünfte.

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Voss & Arnold Steuerberatungsgesellschaft mbH

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