Steuererklärung
Am Jahresende stellt sich immer die Frage, ob durch Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung eine Steuererstattung erzielt werden kann. Viele Steuerbürger wissen nicht, dass Sie, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, Erstattungsbeträge verlieren.
Von Privatpersonen sind die Einkommensteuererklärungen bis zum 31.05. des darauffolgenden Jahres einzureichen. Wer aber einen Steuerberater beauftragt, der hat die Steuererklärung erst bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres einzureichen. Dabei ist das Finanzamt berechtigt, Erklärungen vorzeitig anzufordern.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Nach Erhalt der Steuerbescheide seitens der Finanzbehörde prüfen wir diese und legen im Bedarfsfall Einspruch ein.
Unsere Leistungen umfassen:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Schenkungssteuer- und Erbschaftsteuererklärungen
- Erklärungen für die Bedarfsbewertung bei Schenkungs- und Erbschaftsteuer
- Feststellungserklärungen für Gesellschaften
- Erklärungen zur Feststellung von Einheitswerten