Erben und Beschenkte

Wer was zu verschenken oder vererben hat, möchte das sein Vermögen in die richtigen Hände kommt.

Wird ein unentgeltlicher Vermögensübergang vollzogen, egal ob vererbt oder geschenkt, fallen nicht gleich Steuern an. Durch die Steuerfreibeträge kann Vermögen steuerfrei übertragen werden. Beschenkte können Freibeträge alle 10 Jahre nutzen. Erbt z.B. ein Kind von den Eltern bleiben 400.000,- € Vermögen pro Elternteil steuerfrei.

Planen Sie eine größere Schenkung oder wollen ein Testament erstellen, wir helfen Ihnen bei der Testamentsgestaltung, um eine eventuelle Steuerlast zu vermeiden.

Die Bewertung der übertragenen oder vererbten Gegenstände erfolgt einheitlich nach den Verkehrswerten. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung des Grundbesitzes und Betriebsvermögen, denn der ermittelte Wert hat Auswirkungen bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Ist der Wert über den Freibetrag wird Steuer fällig.

Wir helfen Ihnen bei dem Ausfüllen der Formulare.

Das Thema ist sehr umfangreich, kommen Sie deshalb in unsere Kanzlei, wir beraten Sie gern.

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Voss & Arnold Steuerberatungsgesellschaft mbH

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