Urlaubszeit
-es gibt die Möglichkeit Erholungsbeihilfen steuerfrei an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Wir beraten sie gern.
News Steuerrecht
Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 01.01.2017 auf 8,84 € brutto je Zeitstunde festgelegt.
- siehe Informationsblatt aus dem Steuerrecht 12/2016
Abgabefrist für Jahresmeldungen vorverlegt
Neue Anforderungen an digitale Kassendaten
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen angenommen , so dass es demnächst im Bundesgestzblatt veröffentlicht werden wird. Es ist vorgesehen , dass die gesetzlichen Neuregelungen größtenteils ab dem 01.01.2020 gelten sollen , teilweise aber auch sofort nach der Verkündung des Gesetzes.
Alle Betroffenen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Pflichten befassen. Zu beachten ist, dass es weitergehende Übergangsregelungen für Registrierkassen gibt.
Sparer
Ab dem 01.01.2016 sind nur noch Freistellungsaufträge wirksam , bei denen die Steuer -ID des Kunden vorliegt - alle anderen werden ungültig.
Die Übergangsfrist läuft Ende 2015 aus.
Änderungen für Arbeitnehmer
Ab 01.01.2014 kommen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten zur Anwendung. Für die Verpflegung erkennt das Finanzamt je nach Abwesenheit von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz folgende Tagespauschalen an:
12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit
Ab 01.01.2016 sind einige eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug , zwei Jahre gültig - also bis ende 2017.