Vereine

Die Vereinsbesteuerung stellt hohe Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Erlangung und den Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Beim Finanzamt kann die Bescheinigung der steuerlichen Gemeinnützigkeit beantragt werden. Ein Verein wird nur dann als gemeinnützig anerkannt, wenn sich ihre Satzung und Geschäftsführung strikt an die gesetzlichen Vorgaben hält. Die Gemeinnützigkeit ist die Voraussetzung für die steuerlichen Vergünstigungen. Unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sie auch zum Empfang steuerbegünstigter Spenden.

Für die Einkunftsermittlung sind alle Einnahmen und Ausgaben zu erklären:

Einnahmen

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • Zuwendungen
  • Zuschüsse
  • Sonstige Einnahmen

Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Übungsleiterentschädigung
  • Gebühren
  • Beiträge
  • Sonstige Ausgaben

Haben Sie Fragen zur Gründung und Abrechnung Ihres Vereins, dann beraten wir Sie gern.

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Voss & Arnold Steuerberatungsgesellschaft mbH

Gartenstraße 14 b
15848 Beeskow

(03366) 6 00 14
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Montag - Mittwoch

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