Arbeitnehmer

Wichtig: Seit 01.04.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft.- lassen sie sich beraten

 

Viele Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung machen, die anderen möchten es, um die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen.

Fragen Sie uns, ob eine Abgabepflicht besteht. Wir beraten Sie gern.

Alle, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben noch Zeit z. B.für 2013 bis Ende 2017. Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen, haben bis zum Jahresende Zeit, wenn die Erklärung über einen Steuerberater abgerechnet wird.

Wurde Ihr Lohn oder Pension nach der Steuerklasse V oder VI versteuert oder haben Sie Lohnersatzleistungen, wie Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeiter- geld über 410,- EURO im Jahr erhalten oder bekamen eine Abfindung, müssen Sie eine Erklärung abgeben.

Neben dem erklärten Einkommen machen Sie die Kosten, die für Ihren Job entstanden sind in der Steuererklärung geltend. Jobkosten bringen oft viel, wenn diese über den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000.- EURO anfallen.

Auch privat veranlasste Kosten wie z.B. Spenden, Kinderbetreuungskosten, eine Haushaltshilfe, Rechnungen für Handwerker oder Dienstleister oder Kosten für die Pflege eines Angehörigen senken die Steuerschuld.

Bringen Sie all Ihre Unterlagen mit und dann geht's los.

icon-attach Klicken Sie auf die Büroklammer für die Checkliste zur Einkommensteuererklärung 

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Voss & Arnold Steuerberatungsgesellschaft mbH

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