Einführung von SEPA

Ab 01.02.2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr umgestellt und das SEPA- Verfahren eingeführt. Alle Kredit- und Zahlungsinstitute dürfen Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nur noch im SEPA-Format ausführen.z.B. Informationspflicht durch den Lastschrifteinreicher in Form einer rechtzeitigen Pre-Notification per Brief, Bescheid oder Fax. Die Pre-Notification muss das Fälligkeitsdatum und den Betrag sowie die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID enthalten. 

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