Einführung von SEPA

Ab 01.02.2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr umgestellt und das SEPA- Verfahren eingeführt. Alle Kredit- und Zahlungsinstitute dürfen Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nur noch im SEPA-Format ausführen.z.B. Informationspflicht durch den Lastschrifteinreicher in Form einer rechtzeitigen Pre-Notification per Brief, Bescheid oder Fax. Die Pre-Notification muss das Fälligkeitsdatum und den Betrag sowie die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID enthalten. 

Aktuelle Seite: Home Info Center News Einführung von SEPA

Voss & Arnold Steuerberatungsgesellschaft mbH

Gartenstraße 14 b
15848 Beeskow

(03366) 6 00 14
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch

7:30 - 17:00
Donnerstag 7:30 - 18:00
Freitag 7:30 - 16:00

 

 

 

Achtung! Wir vergeben auch Termine ausserhalb unserer gewöhnlichen Geschäftszeiten!