Änderungen für Arbeitnehmer
Ab 01.01.2014 kommen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungskosten zur Anwendung. Für die Verpflegung erkennt das Finanzamt je nach Abwesenheit von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz folgende Tagespauschalen an:
12 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit
Ab 01.01.2016 sind einige eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug , zwei Jahre gültig - also bis ende 2017.